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   BVerwG, 31.10.1962 - V C 103.62   

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https://dejure.org/1962,1309
BVerwG, 31.10.1962 - V C 103.62 (https://dejure.org/1962,1309)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1962 - V C 103.62 (https://dejure.org/1962,1309)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1962 - V C 103.62 (https://dejure.org/1962,1309)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Reihenfolge der Umwandlung bei Mehrzahl von Darlehen - Differenzierung zwischen Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch und Zahlungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Ansprüche - Grundsatz der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung öffentlicher Mittel - Absicherung von ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 24.62

    Umwandlung von Aufbaudarlehen in eine Hauptentschädigung - Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 103.62
    Diese Umwandlung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist nicht der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung gleichzusetzen (Urteil des III. Senatsvom 5. November 1959 - BVerwG III C 200.58 - [NJW 1960, 500 = RLA 1960, 57 = ZLA 1960, 23]), auch wenn sie zum Teile gewisse Ähnlichkeiten aufweist und insoweit zu entsprechenden rechtlichen Folgerungen führen mag(Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 -).
  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 248.58
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 103.62
    Die Ausgestaltung derartiger Rechtsbeziehungen steht im Ermessen des Gesetzgebers (Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 (63) [BVerwG 15.02.1961 - V C 248/58]]), der diese Befugnis, jedenfalls soweit es sich lediglich um die verwaltungsmäßige Durchführung handelt, durch § 319 Abs. 2 LAG dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes übertragen hat.
  • BVerwG, 05.11.1959 - III C 200.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 103.62
    Diese Umwandlung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist nicht der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung gleichzusetzen (Urteil des III. Senatsvom 5. November 1959 - BVerwG III C 200.58 - [NJW 1960, 500 = RLA 1960, 57 = ZLA 1960, 23]), auch wenn sie zum Teile gewisse Ähnlichkeiten aufweist und insoweit zu entsprechenden rechtlichen Folgerungen führen mag(Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 -).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
    Diese Umwandlung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist nicht der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung gleichzusetzen (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 103.62 und BVerwG V C 179.62 [ZLA 1963, 25] -), auch wenn sie zum Teil gewisse Ähnlichkeiten aufweist und insoweit zu entsprechenden rechtlichen Folgerungen führen mag (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 [ZLA 1963, 45] und BVerwG V C 39.62 -).
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